Reduktion des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen

Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) möchte sich gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) für das Ziel einer Reduzierung des Verbrauchs an Kunststofftragetaschen einsetzen und befürwortet hierzu die freiwillige Erhebung eines Entgeltes auf Kunststofftragetaschen durch die Apotheken.

Hintergrund ist die im Mai 2015 in Kraft getretene EU-Verpackungsrichtlinie zur Reduzierung des Ver-brauchs an Kunststofftragetaschen. Die Bundesregierung setzt zunächst auf eine freiwillige Selbstver-pflichtung der Branchen, ab dem 1. April 2016 Kunststofftragetaschen nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abzugeben.

Alternativ könnte das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-heit (BMUB) auch ordnungsrechtliche Maßnahmen mit Preisfestsetzung oder zusätzlichen Steuern und Abgaben erlassen. Eine Selbstverpflichtung halten wir daher für unbürokratischer und sinnvoll.

Wir regen deshalb an, den Verbrauch von Kunststofftragetaschen zu reduzieren und diese nur noch gegen Entgelt abzugeben.

Für eine freiwillige Umsetzung sprechen:

 Die Höhe des Entgelts für Kunststofftragetaschen ist nicht festgelegt. Sie muss nur „angemessen“ sein und wird von der jeweiligen Apotheke bestimmt.

 Das Entgelt muss nicht abgeführt werden und verbleibt in der Apotheke.

 Die freiwillige Selbstverpflichtung zeugt von einer „ökologischen Orientierung“ der Branche und kann gegenüber Politik und Öffentlichkeit werbewirksam eingesetzt werden.

 Die Stimmung in der Bevölkerung ist pro Gebühr, daher ist mit einer positiven Presseberichterstattung zu rechnen.

Soweit der Landes-Apothekerverband Niedersachsen in seiner Stellungnahme vom 10.03.2016. Wir schließen uns diesem Aufruf an. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es selbst bei Regenwetter nur noch bedingt Kunststofftragetaschen als Service gibt.

 

 

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