Einzelfälle statt Routine

Apotheken in Niedersachsen berieten 2016 mehr als zwei Millionen Mal zu inhalativen Arzneimitteln

Hannover, 28. April 2017 – Die Apotheken in Niedersachsen gaben im Jahr 2016 mehr als 2,5 Millionen Fertigarzneimittelpackungen zur Inhalation bei Erkrankungen aufgrund verengter Atemwege (obstruktive Atemwegserkrankungen) wie Asthma ab. „Bei den Inhalativa gegen Atemwegserkrankungen ist die individuelle Beratung wichtig, denn je nach Präparat unterscheidet sich die korrekte Anwendung erheblich“, sagt Dr. Frank Dombeck, pharmazeutischer Geschäftsführer der Apothekerkammer Niedersachsen. „Und diese ist für die beabsichtigte Wirkung von zentraler Bedeutung – medizinisch wie auch ökonomisch.“ Anlässlich des Weltasthmatags am 2. Mai wertete das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) Verordnungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Verordnungen für Privatversicherte wurden nicht erfasst.

Inhalatortyp beachten
Es gibt drei Hauptgruppen an Inhalatoren bei obstruktiven Atemwegserkrankungen: Dosieraerosole, Pulverinhalatoren und Vernebler. Im Jahr 2016 gaben Apotheken in Niedersachsen mehr als 1,3 Millionen Packungen an Dosieraerosolen bzw. deren Nachfüllungen ab. Das sind 51 Prozent aller inhalativen Medikamente gegen Asthma und anderen Erkrankungen mit verengten Atemwegen. Zusätzlich gaben sie fast eine Million Packungen Pulverinhalatoren (inklusive deren Nachfüllungen) ab, was damit rund 40 Prozent ausmacht. Beides sind Fertigarzneimittel, bei denen der Inhalator Teil der Arzneiform ist. Davon abzugrenzen sind Fertigarzneimittel für Vernebler. Diese Geräte stellen aus dem Fertigarzneimittel einen inhalierbaren Dampf her. Im Jahr 2016 wurden über 200.000 Fertigarzneimittel für Vernebler gegen obstruktive Atemwegserkrankungen abgegeben.

Inhalatoren individuell auswählen
Die verschiedenen Inhalatortypen unterscheiden sich in der Anwendung deutlich. Zum Beispiel wäre ein mit dem Atemzug auslösendes System für Kinder und Patienten mit eingeschränkter Lungenfunktion nicht geeignet. Wenn ein Dosieraerosol mit einer Inhalierhilfe (z.B. Spacer) verwendet wird, muss der Apotheker darauf achten, dass beide miteinander kompatibel sind.

Pharmzeutische Bedenken bei ungeeigneten Inhalatoren
Dombeck: „Bei der Erfüllung von Rabattverträgen kommt es immer wieder vor, dass in der Apotheke ein Inhalatortyp abgegeben werden soll, der für einen Patienten ungeeignet oder an den dieser nicht gewöhnt ist. In begründeten Einzelfällen können Apotheker die Notbremse ziehen und durch die Anwendung der ‚pharmazeutischen Bedenken‘ eine Ausnahme von den ansonsten zu beachtenden Vorgaben der Rabattverträge machen. Das ist bürokratisch aufwändig – aber unsere Patienten sind es uns wert!“

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

Presseinformation der Apothekerkammer Niedersachsen

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