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Absenkung der Mehrwertsteuer

Ein für Verbraucher wichtiger Aspekt des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes ist eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Damit soll der Binnenkonsum gestärkt werden. Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 sinkt der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent (§§ 12 Abs. 1, 28 Abs 1 u. 2 UStG). Wir haben uns entschieden, Kosten und Mühen nicht zu scheuen und unsere gesamte Preispalette an die neuen Gegebenheiten anzupassen. ALLE Preise wurden um die Differnez abgesenkt! Dieses Paket soll Ihnen, unseren Kunden und Patienten dienen und nicht unsere Gewinnmarge erhöhen.
Die Preise der verschreibungsplichtigen Arzneimittel sind ebenfalls weitestgehend günstiger geworden. Auf deren Höhe hat die abgebende Apotheke jedoch keinen Einfluß. Ausgenommen von der Preisreduktion in unserer Apotheke ist die gesetzliche Zuzahlung. Von der Absenkung der Mehrwertsteuer auf die Medikamente profitieren in diesem Falle lediglich die Krankenkassen. Der Versicherte zahlt, wie bisher auch, den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil.
Freuen Sie sich also auf günstige Preise und stöbern Sie gern in unserem Sortiment aus Gesichts- und Körperpflege, Nahrungsergänzungsmitteln, schönen Dingen und lassen Sie sich von uns beraten!

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